Verwendungsnachweis erstellen

Projekt: Energetische Sanierung & PV-Anlage – Mehrzweckhalle Musterstätten · Jahr: 2026 · Status: in Erstellung
Bewilligt (gesamt)
1.110.000 €
Fördermittel
Bereits nachgewiesen
0 €
Vorjahre / Teil-VN
Ausgaben 2026 (aktuell)
210.000 €
aus Belegliste
Restmittel (nach VN)
900.000 €
für Folgejahre

VN-Kopf (Jahr 2026)

Automatisch vorbelegt; ergänzen Sie fehlende Angaben.
Auto-Summen aktiv
Optional, sofern Auszahlungen darüber gesteuert werden.
Tipp: Beschreiben Sie Abweichungen zum Plan (Zeit/Kosten) kurz und nachvollziehbar.

Prüfsummen (automatisch)
Summen werden aus der Belegliste berechnet.
Summe Belege: 210.000 € Anteil am Bewilligungsrahmen: 18,9% Rahmen eingehalten

Belege & Ausgaben (2026)

Erfassen Sie Rechnungen/Angebote. KI prüft Plausibilität und Zuordnung.
Datum Beleg-Nr. Lieferant Kostenart Betrag KI
02.02.2026 RE-LED-2026-014 Licht & Co. GmbH LED-Umrüstung 58.400 € OK
15.01.2026 RE-PLAN-2026-003 Ingenieurbüro Statik+Energie Planung / Nebenkosten 39.800 € OK
09.02.2026 RE-PV-2026-001 Solarwerk Musterland AG PV-Anlage 111.800 € Hinweis
21.02.2026 RE-GER-2026-002 Gerüstbau Beispiel KG Dachsanierung (Vorleistung) 0 € Entwurf
Summe 210.000 €

KI-Prüfung (VN 2026)

Letzter Lauf: 13.02.2026 · Prüflauf #VN-AI-1042
2 Hinweise

Ergebnisse
  • PV-Rechnung: Betrag wirkt hoch für 80 kWp – bitte kurze Erläuterung (Montage/Netzanschluss/Speicher?).
  • Kostenart-Zuordnung: „PV-Anlage“ ist im Kostenplan enthalten, aber Position „Nebenkosten/Reserve“ sollte mit 1–2 Sätzen begründet werden.
Formulierungsvorschlag:
„Die Mehrkosten ergeben sich aus Netzanschlussarbeiten, Dachanpassungen und Montage im laufenden Hallenbetrieb (Zeitfenster/Schutzmaßnahmen).“

Vollständigkeit

Pflichtangaben
90%
Sachbericht
vorhanden
Belegliste
3 Belege erfasst
Nachweis Netzanschluss (PV)
Upload empfohlen
Rahmenprüfung
Bewilligungsrahmen eingehalten

Nächste Schritte

  1. PV-Position kurz erläutern (Kostentreiber).
  2. Optional: Netzanschluss-/Montagenachweis hochladen.
  3. VN speichern oder einreichen.
KI ist assistierend. Entscheidung verbleibt bei der zuständigen Stelle.
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